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Schaeffler Holding passt Refinanzierungsstruktur an

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05.10.2015 | Herzogenaurach

  • Refinanzierung Schaeffler Holding erfolgt schrittweise
  • Bankenkonsortium neu etabliert
  • Vorzeitige Ablösung der Anleihen zurückgestellt

Die Schaeffler Holding gibt bekannt, dass im Zuge der Anpassung der Eigenkapitaltransaktion das geplante und am 21. September kommunizierte Refinanzierungskonzept nunmehr in Schritten umgesetzt wird.

In einem ersten Schritt werden bestehende Bankkreditlinien auf Ebene der Schaeffler Holding in Höhe von insgesamt 700 Millionen Euro (davon 500 Millionen Euro Term Loans und 200 Millionen Euro Revolving Credit Facilities) abgelöst und durch neue Kreditlinien in Höhe von insgesamt 800 Millionen Euro (600 Millionen Euro Term Loans und 200 Millionen Euro Revolving Credit Facilities) mit einer Laufzeit von fünf Jahren ersetzt. Die neuen Bankkreditlinien werden dabei von einem Bankenkonsortium, bestehend aus Deutsche Bank AG, Citigroup Global Markets Limited, Bank of America Merrill Lynch International Limited sowie HSBC Trinkaus und Burkhardt AG, zur Verfügung gestellt.

Es ist vorgesehen, die ausstehenden Anleihen auf Ebene der Schaeffler Holding zu einem späteren Zeitpunkt zu refinanzieren. Vor diesem Hintergrund wird die ursprünglich vorgesehene Bridge Loan Facility nicht benötigt. Die angekündigte vorzeitige Kündigung der bestehenden Anleihen wird rückgängig gemacht.

Klaus Rosenfeld, Mitglied der Geschäftsführung der Schaeffler Verwaltungs GmbH, sagte dazu: „Die Neuausrichtung der Transaktionsstruktur zur Aufnahme von Eigenkapital erfordert auch entsprechende Anpassungen bei der Refinanzierung der Finanzverbindlichkeiten auf Ebene der Schaeffler Holding. Das Grundkonzept bleibt aber erhalten. Die Umsetzung erfolgt nunmehr in Schritten.“

Zukunftsgerichtete Aussagen und Prognosen

Bei bestimmten Aussagen in dieser Pressemitteilung handelt es sich um zukunftsgerichtete Aussagen. Zukunftsgerichtete Aussagen sind naturgemäß mit einer Reihe von Risiken, Unwägbarkeiten und Annahmen verbunden, die dazu führen können, dass die tatsächli-chen Ergebnisse oder Entwicklungen von den in den zukunftsgerichteten Aussagen angegebenen oder implizierten Ergebnissen oder Entwicklungen in wesentlicher Hinsicht abweichen. Diese Risiken, Unwägbarkeiten und Annahmen können sich nachteilig auf das Ergebnis und die finanziellen Folgen der in diesem Dokument beschriebenen Vorhaben und Entwicklungen auswirken. Es besteht keinerlei Verpflichtung, zukunftsgerichtete Aussagen aufgrund neuer Informationen, zukünftiger Entwicklungen oder aus sonstigen Gründen durch öffentliche Bekanntmachung zu aktualisieren oder zu ändern. Die Empfänger dieser Pressemitteilung sollten nicht in unverhältnismäßiger Weise auf zukunftsgerichtete Aussagen vertrauen, die ausschließlich den Stand zum Datum dieser Pressemitteilung widerspiegeln. In dieser Pressemitteilung enthaltene Aussagen über Trends oder Entwicklungen in der Vergangenheit sollten nicht als Aussagen dahingehend betrachtet werden, dass sich diese Trends und Entwicklungen in der Zukunft fortsetzen. Die vorstehend aufgeführten Warnhinweise sind im Zusammenhang mit späteren mündlichen oder schriftlichen zukunftsgerichteten Aussagen von Schaeffler oder in deren Namen handelnden Personen zu betrachten.

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Dieses Dokument wurde auf der Grundlage erstellt, dass im Zusammenhang mit der Transaktion kein öffentliches Angebot von Schuld-verschreibungen durchgeführt und kein gebilligter Prospekt veröffentlicht wurde oder wird. Die Schuldverschreibungen können in keiner Jurisdiktion öffentlich angeboten werden, soweit dies Schaeffler verpflichten würde, einen gebilligten Prospekt zu veröffentlichen. Ein Angebot erfolgt daher in einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums ("EWR"), der die Prospektrichtlinie (2003/71/EG und, soweit bereits erfolgt, die Änderungen der Prospektrichtlinie durch die Richtlinie 2010/73/EU in nationales Recht umgesetzt hat (jeweils ein "Relevanter Mitgliedstaat"), nur, soweit keine Pflicht zur Veröffentlichung eines Prospekts besteht. Entsprechend dürfen Personen, die ein Angebot von Schuldverschreibungen, auf die sich diese Pressemitteilung bezieht, in einem Relevanten Mitgliedstaat machen oder beabsichtigen, ein solches zu machen, dies nur unter Umständen tun, in denen keine Verpflichtung für Schaeffler besteht, einen Prospekt gemäß Artikel 3 der Prospektrichtlinie (in der Fassung der Richtlinie 2010/73/EU, soweit die entsprechenden Änderungen in dem Relevanten Mitgliedstaat bereits umgesetzt sind) oder einen Prospektnachtrag gemäß Artikel 16 der Prospektrichtlinie (in der Fassung der Richtlinie 2010/73/EU, soweit die entsprechenden Änderungen in dem Relevanten Mitgliedstaat bereits umgesetzt sind) in Bezug auf das Angebot zu veröffentlichen. Schaeffler hat kein Angebot von Schuldverschreibungen unter Umständen genehmigt, in denen eine Verpflichtung für Schaeffler besteht, einen Prospekt oder Prospektnachtrag zu veröffentlichen.

Herausgeber: Schaeffler AG
Ausgabeland: Deutschland

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